Artikel zu Wirtschaftsprüfungen
Wirtschaftsprüfungen Wirtschaftsprüfungen, werden im Allgemeinen zur Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt. Neben diesen Prüfungen, gibt es jedoch auch noch Sonderprüfungen, wie zum Beispiel: Gründungs-, Unterschlagungs-, Wirtschaftlichkeits-, und Depotprüfungen. Diese Prüfungen, dürfen jedoch nur von, dazu authorisierten Personen durchgeführt werden. Dieser Personenkreis beschränkt sich auf Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nach der Wirtschaftsprüferordnung zugelassen sind, sowie vereidigte Buchprüfer. Falls eine Prüfung durch Mitarbeiter des geprüften Unternehmens durchgeführt wird, so nennt man das eine Innenrevision, keine Wirtschaftsprüfung. Der Beruf des Wirtschaftsprüfers zählt zur Berufsgruppe der freien Berufe, die jedoch durch eine große Anzahl gesetzlicher Vorschriften (unter anderem) des Handelsgesetzbuches und der Wirtschaftsprüferordnung, geregelt ist. Weiterhin gibt es in der Branche der Wirtschaftsprüfer standesrechtliche Grundsätze, die einen hohen Stellenwert, bei denen die diesen Beruf ausüben, darstellen. Wirtschaftsprüfungen als Solches, dienen zur Überprüfung der formalen und sachlichen Korrektheit aller Angaben eines Unternehmens. Bei der Wirtschaftsprüfung als Solches, die in stichprobenartiger Weise durchgeführt wird, wird im Voraus festgelegt, welche Fehlerquellen als wesentlich oder unwesentlich anzusehen sind. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Prüfungen: Systemprüfung - ( bei dieser Art wird zum Beispiel das Lohn- und Gehaltsabrechnungssystem überprüft) - Aufbauprüfung - Funktionsprüfung Aussagebezogene Prüfung - Einzelfallprüfung - durch analytische Prüfungshandlungen Außer der Jahresabschlussprüfung gibt es noch: - Zwischenprüfungen (bei Strukturveränderungen oder der Gleichen) - Sonderprüfung (wenn Unregelmäßigkeiten vermutet werden)Am Ende jeder Prüfung steht ein sogenannter Bestätigungsvermerk, dieser beinhaltet das Gesamturteil eines Abschlussprüfers bei einer Jahresabschlussprüfung. Er enthält eine komplexe Beurteilung der Wirtschaftsprüfung. Bei falschem Prüfungsergebnis, haftet unter Umständen das prüfende Unternehmen, wenn trotz positivem Bestätigungsvermerk nachweisbare Fehler vorhanden sind.


