27.04.2010 –
Werbung und kreatives Design
Werbung zielt grundsätzlich auf die bewusste Beeinflussung des Menschen ab, welche meist aus kommerziellen Gründen erfolgt. Dabei versucht der Werbende durch emotionale und / oder informierende Werbebotschaften die Konsumenten zur Kaufhandlung zu motivieren.
Werbung und kreatives
Design liegen in diesem Zusammenhang nahe beieinander, da die Werbebotschaften natürlich auch ausgestaltet werden müssen. Die Werbebotschaften werden auf Werbeträger platziert, jene Medien, die die Botschaft
mit Hilfe von Gestaltungsmitteln zum Konsumenten bringen sollen. Solche Werbeträger sind zum Beispiel Litfasssäulen, Pillars (= Plakatwände), Prospekte, Skywritings, Gerüstpläne für die Außenwerbung. Daneben gibt es eine Vielzahl von Werbegeschenken, unter anderem Feuerzeuge, Kalenderwerbung, Kugelschreiber, die als Werbeträger fungieren. Hörfunksendungen, Fernsehsendungen, Zeitungswerbung Film, Internetseite oder Werbespiele bringen die Werbebotschaften über die Medien zur jeweiligen Zielgruppe. Diese Auflistung könnte nahezu unendlich fortgesetzt werden. Wichtig, egal um welchen Werbeträger oder um welches Werbemittel es sich handelt, ist immer, dass die Aufmerksamkeit und die speziellen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe geweckt werden. Dazu tragen Bilder, Animationen, Musik, Düfte und zahlreiche andere gestalterische Mittel bei. Eine Werbebotschaft sollte immer nach der sogenannten AIDA-Formel aufgebaut sein. AIDA bedeutet Attraction, Interest, Desire, Action. Das heißt, erst soll die Aufmerksamkeit erregt werden, dann das Interesse, daraufhin folgt der Wunsch und schließlich folgt die (Kauf-)Handlung. In Deutschland gilt es, bei der Konzeption von Werbungen das Wettbewerbsgesetz zu beachten. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für die Werbung in den Medien findet man im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), im Rundfunkstaatsvertrag und im Telemediengesetz. Der Verbraucherschutz wird dabei groß geschrieben. Das UWG hat zum Ziel, Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb zu schützen bei gleichzeitiger Beachtung des allgemeinen Interesses, den unverfälschten Wettbewerb aufrecht zu erhalten.
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