
Kostenvorteil für Auftraggeber
26.01.2010
Forchheim(mr). Die Auftragsvergabe an die Lebenshilfe Werkstätten Forchheim ist für Auftraggeber mit handfesten Kostenvorteilen verbunden. Auftraggeber können 50% der Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Den anrechenbaren Betrag und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden von den Werkstätten auf jeder Rechnung gesondert ausgewiesen.
Unternehmen die über mehr als 20 Arbeitsplätze verfügen haben gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Für jeden unbesetzten Platz ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Ausgleichsabgabe staffelt sich für Betriebe mit mehr als 59 Arbeitsplätzen, für kleinere Betriebe (20 bis 59 Arbeitsplätze) gibt es eine Sonderregelung.
Die Lebenshilfe Werkstätten Forchheim sind gemeinnützige Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Die Lebenshilfe Werkstätten Forchheim stehen für das Recht jedes Menschen am Arbeitsleben, und somit am Leben in der Gemeinschaft, teilzuhaben. Als leistungsstarker und vielseitiger Partner der Industrie haben sich die Lebenshilfe Werkstätten Forchheim einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet.

WfbM Qualität Plus in den Werkstätten implementiert
24.06.2010
Spielzeugladen der Lebenshilfe Werkstätten Forchheim feiert 10jähriges
09.09.2008
