Artikel zu Immobilienmakler
ImmobilienmaklerEin Immobilienmakler ist oft ein selbstständiger Gewerbetreibende, der einer behördlichen Erlaubnis bedarf, um seine Tätigkeit auszuüben. Für seinen Erfolg erhält er eine Maklerprovision, die auch Courtage genannt wird. Um eine Immobilie zu vermitteln wird ein Maklervertrag geschlossen. Entweder mit dem Anbieter der Immobilie oder mit dem Nachfrager. Diese nennt man dann Auftraggeber des Maklers. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Größere Maklerunternehmen sind überregional tätig, einige von ihnen auf Franchisebasis. Auch viele Kreditinstitute bieten die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers an. Der größte Verband der Immobilienmakler in Deutschland ist der IVD. Es gibt drei verschiedene Arten durch einen Makler vertreten zu werden. Es kann ein Allgemeinauftrag erteilt worden sein, was bedeutet, dass der Auftraggeber auch noch andere Makler einschalten und auch selbst tätig werden kann. Es kann ein Alleinauftrag erteilt worden sein, was für den Auftraggeber bedeutet, keine anderen Makler dürfen eingeschaltet werden, allerdings darf er selbst tätig werden. Die dritte Möglichkeit und die beste für den Makler ist der qualifizierte Alleinauftrag. Diese Möglichkeit ist natürlich am sichersten für den Makler, da sämtliche Interessenten an ihn weiterverwiesen werden müssen. Diese Aufträge müssen dann allerdings befristet sein. Bei Abschluss eines Verkaufsvertrages oder Mietvertrages wird die Maklercourtage fällig. Die Maklerprovision kann im Rahmen der gesetzlichen Grenzen frei verhandelt werden. Bei privaten Immobilienverkäufen beträgt sie zwischen 3 bis 6% des Kaufpreises, bei privaten Immobilienvermietungen bis zu zwei Nettomonatsmieten und bei gewerblichen Immobilien je nachdem, was zwischen Makler und Auftraggeber verhandelt worden ist. Diese Provision wird entweder vom Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen, ausschließlich vom Verkäufer oder ausschließlich vom Käufer getragen.


