Gastronomie

Gastronomie


Gastronomie
Die Gastronomie hat ihren Namen aus dem Griechischen. Die Begriffszusammensetzung entsteht aus den Begriffen "gastri" für Bauch sowie "nomos" für Gesetz. Das Gaststättengewerbe besteht als Dienstleistung schon sehr lange, seit Hunderten von Jahren wird Gastronomie betrieben und unterzieht sich ständig neuen Entwicklungen. Im Gastgewerbe werden zahlende Gäste beköstig, die sich zu diesem Zweck in Gaststätten aufhalten. Auch in gesetzlicher Hinsicht ist die Gastronomie als Dienstleister strengen Regeln unterstellt, die sich aus gesundheitlichen und Sicherheitsaspekten heraus ergeben.
Gastronomie als organisiertes Unternehmen
Die Unternehmer, die sich in der Gastronomie betätigen, werden umgangssprachlich vom Gast als Gastwirte bezeichnet. Die Institution, in der die gastronomischen Betriebe organisiert sind, ist der "Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V.", der auch kurz als DEHOGA bezeichnet wird. In der Gastronomiebranche werden die Arbeitnehmer von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten vertreten. Im Bereich der Gaststätte wird der Kunde als Gast bezeichnet und seit dem 19. Jahrhundert hat die Gaststätte die Bezeichnung Restauration erhalten.
Vorschriften für die Gastronomie
Die Gastronomie ist aus gesetzlicher Hinsicht wichtigen Vorschriften unterstellt, die sich aus Gründen der Qualitätssicherung und der Hygienegewährleistung ergeben. Der Grund hierfür liegt im engen Kontakt mit Speisen und Getränken während der Zubereitung und des Servierens. Daher müssen der Gastronom und seine Mitarbeiter in der Gastronomie ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit regelmäßig neu vom Gesundheitsamt bescheinigen lassen. Im Regelfall sind für die Überwachung der gastronomischen Betriebe die jeweiligen Gesundheitsämter zuständig. Ist der hygienische Zustand eines gastronomischen Betriebes unzulänglich, kann der sogenannte Wirtschaftskontrolldienst über der gesundheitlichen Bedenklichkeit des gastronomischen Betriebes informiert werden. Dann erscheint ein Vertreter des WKD unangemeldet vor Ort, um sich vom Zustand innerhalb der Gaststätte überzeugen und mögliche Mängel aufzuzeigen. In akuten Fällen kann dem Gastronomen der weitere Betrieb seiner Gaststätte bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel untersagt werden.
Wer in der Gastronomie mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss regelmäßig ein erneuertes Gesundheitszeugnis aufweisen können. Darüber hinaus wird seit dem Jahr 2001 eine Belehrung im Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz speziell für Mitarbeiter in der Gastronomie durchgeführt. Diese Belehrung wird beim ersten Mal durch das Gesundheitsamt durchgeführt und im Anschluss in regelmäßigen jährlichen Abständen durch den Arbeitgeber aufgefrischt.
Die Systemgastronomie
Einen völlig neuen Weg geht die Systemgastronomie. Diese macht einen großen Teil der gastronomischen Betriebe aus. Diese Art der Gastronomie zeichnet sich zum einen dadurch aus, dass die Speisen und Getränke direkt vor Ort verzehrt werden können und dadurch, dass das bestehende Konzept die zentrale Steuerung von mehreren angeschlossenen gastronomischen Betrieben erlaubt. Jeder, der schon einmal den guten Burger unter dem leuchtenden "M" verspeist hat, weiß um die Vor- und Nachteile der Systemgastronomiebetriebe.
Neue Arten der Gastronomie
Die Systemgastronomie ist eine innovative Variante der Gastronomie. Darüber hinaus hat sich auch die Erlebnisgastronomie durch große Nachfrage zu einem bedeutenden Teil des Gastronomiegewerbes entwickelt. Hier geht es neben dem Essen und Trinken auch um einen hohen Unterhaltungswert. Die Bar, die wir in unseren Breiten eher als Nachtbar verstehen, ist ein weiterer gastronomischer Betrieb. Hier werden dem Charakter gemäß überwiegend alkoholische Getränke ausgeschenkt. Außerdem hat sich in den letzten Jahren hat sich eine weitere gastronomische Neuigkeit aufgetan. In sommerlichen Städten haben immer mehr Stadtstrände und Strandbars eröffnet.

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